Gerade im Arbeitsrecht ist eine Beratung im Vorfeld einer Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung. Dabei werden alle rechtlichen Aspekte sowie die Erfolgsaussichten und Risiken offen besprochen. Diese rechtliche Beurteilung ist unverzichtbare Basis für die sich anschließende, wichtigste Beratungsetappe: die Klärung der persönlichen Ziele des Mandanten.
Am Ende steht die Empfehlung bzw. Erarbeitung einer konkreten Handlungsempfehlung für die weitere Vorgehensweise.

Die „richtige“ Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie sonstigen im Arbeitsverhältnis bedeutsamen Vorgängen erfordert nicht nur ständig aktualisiertes Fachwissen. Ebenso wichtig ist die Ermittlung und Berücksichtigung der individuellen Ziele, Sorgen und Wünsche des Mandanten. Ziel ist dabei immer, eine individuell optimale Lösung zu finden.

Die Qualität der rechtlichen Beratung, Gestaltung und Vertretung entscheidet häufig über Erfolg oder Mißerfolg einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Aber: War der Arbeitnehmer wirklich erfolgreich, wenn er mit seiner Kündigungsschutzklage in allen Instanzen obsiegt? Oder wäre ihm persönlich in seiner konkreten Lebenssituation mit einer Abfindungsregelung besser gedient gewesen, selbst wenn diese nicht opulent ausgefallen wäre?

Ist dem Arbeitgeber immer am besten damit gedient, den Ausspruch einer dringend gewünschten Kündigung hinauszuzögern, um die Prozeßrisiken zu minimieren? Oder könnte eine zeitig ausgesprochene „wackelige“ Kündigung mit entsprechend geringen Erfolgsaussichten wirtschaftlich günstiger sein, wenn sie z.B. mit dem Angebot einer Prozeßbeschäftigung flankiert wird?

Häufig dirigieren psychologische Nöte der Parteien das Verhandlungsgeschehen. Arbeitgeber können sich nach Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung kaum vorstellen, den betreffenden Arbeitnehmer im Falle des Unterliegens vor dem Arbeitsgericht weiter zu beschäftigen. Die befürchtete Untergrabung der eigenen Autorität in der Belegschaft und die Störung des Betriebsfriedens wiegen zu schwer. Andererseits fürchtet mancher Arbeitnehmer im Grunde nichts mehr, als die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses. Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.

Ich beziehe deshalb in die Beratung und Strategieplanung auch die wirtschaftlichen und psychologischen Aspekte beider Parteien ein. Maximaler Nutzen und maximale Nachteile beider Parteien müssen ermittelt und austariert werden. Die Frage ist dann, welches Risiko der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzugehen bereit ist, um das eigene Wunschergebnis zu erzielen. Die Erarbeitung von Alternativstrategien ist hilfreich, um auf unerwartete Wendungen in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlungen vorbereitet zu sein.

Diese Vorgehensweise ist zwar – auch für den Mandanten – nicht immer ganz einfach. Der Erfolg und die nachhaltige Zufriedenheit des Mandanten ist aber der Lohn!

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Rechtsanwältin Nolting
Rechtsanwältin Matzke