Versicherungsrecht


Versicherungsrecht

Gegenstand des privaten Versicherungsrechts ist die rechtliche Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. Versicherten zu der Versicherungsgesellschaft, bei der er einen Versicherungsvertrag unterhält.

zum Beispiel:

  • Gebäudeversicherung
  • Kasko (Fahrzeug)Versicherung
  • private Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch z. B. Rechtsschutzversicherung
  • private oder berufliche Haftpflichtversicherung


Rechtsgrundlage ist in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz als allgemeine gesetzliche Regelung und die allgemeinen bzw. speziellen Versicherungsbedingungen, die im Versicherungsvertrag (Versicherungspolice) vertraglich vereinbart sind.

Das Versicherungsrecht ist, weil es eine Vielzahl von speziellen Risiken gibt, durch umfangreiche Klauselwerke geprägt und damit für den Versicherungsnehmer schwer durchschaubar. Dazu kommt eine Fülle von Einzelrechtsprechung, bei der der durchschnittliche Versicherungsnehmer schnell an seine Grenzen stößt. Die Schwierigkeiten des Versicherers beim Versicherungsfall liegen eher im tatsächlichen. Er hat ein Produkt, nämlich die Übernahme eines bestimmten Risikos verkauft und sitzt bei einem behaupteten Schaden im Glashaus. Hier bedarf es neben gründlicher Rechtskenntnis vor allem Kreativität und Hartnäckigkeit bei der Sachverhaltsaufklärung. Wegen dieser bestehenden Komplexität auf beiden Seiten wurde aus gutem Grund der Fachanwalt für Versicherungsrecht auf Betreiben der Anwaltschaft im Jahre 2003 eingeführt. Bei den Fachanwälten, die diesen Titel führen dürfen, handelt es sich um ausgewiesene Spezialisten, die aufgrund ihrer ständigen praktischen Tätigkeit und vorgeschriebener umfangreicher Weiterbildungsmaßnahmen die Gewähr dafür bieten, daß qualifiziert beraten wird und bei Bedarf prozessual vertreten wird.

In unserer Kanzlei verfügt Rechtsanwalt Wiechers seit 2005 über die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er vertritt sowohl Versicherungsgesellschaften als auch Versicherte. Wie bei den meisten rechtlichen Fragestellungen, die in Gerichtsverfahren eine Rolle spielen, kommt es oft auf die jeweilige Sichtweise der Partei an. Um hier optimal vertreten zu können, ist es immer gut, die Herangehensweise der anderen Seite zu kennen.

Nicht zum eigentlichen Privatversicherungsrecht gehört die Regulierung von Verkehrsunfällen mit der Versicherung des Unfallgegners. Die diesbezügliche Geltendmachung von Ansprüchen beruht wiederum auf gesetzlicher Grundlage, weil niemand einem anderen einen Schaden zufügen darf und zwischen Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung und dem Geschädigten gerade kein (vorheriges) Vertragsverhältnis besteht.

Das Schadensrecht, insbesondere das Verkehrsrecht ist ein ausgesprochener Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei. Hier sind alle Anwälte qualifiziert. Die Kanzlei ist so organisiert, daß die entsprechenden Schadensfälle schnellstmöglich bearbeitet werden und Regulierungen sofort ausgereicht werden. Die erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten sind entsprechend eingewiesen.

Bei Interesse verweisen wir auf das von uns erstellte Merkblatt in Unfallsachen. Die Kanzlei gewährleistet, daß in Verkehrs- und Unfallsachen kurzfristig ein Kanzleitermin, meist noch am Tag des Unfallereignisses, möglich ist, damit von Anfang an die richtigen Dispositionen für Sie getroffen werden können.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Wiechers.

Ihre Anwältin für Versicherungsrecht ist Rechtsanwältin Matzke.